Ingenieurbüro Oßwald

Fahrzeugprüfungen mit Sympathie und Sachverstand

Schadengutachten

Schadengutachten unter Haftpflicht– sowie Kaskogesichtspunkten

Haftpflicht

Sie hatten einen unverschuldeten Unfall und benötigen qualifizierten Fachbeistand? Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz gegenüber dem Unfallverursacher und dessen Versicherung. Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung erstellen wir Ihnen schnell und kompetent ein Schaden- oder Beweissicherungsgutachten. Die Kosten für ein Schadengutachten gehören nach der Rechtsprechung ebenfalls zum Schaden und sind grundsätzlich von der gegnerischen Versicherung zu erstatten, Ausnahmen gibt es etwa im Bereich der sogenannten Bagatellschäden. Außerdem ermitteln wir eine evtl. eingetretene Wertminderung, so dass Sie den gesamten Schaden an Ihrem Kraftfahrzeug bei der gegnerischen Versicherung in vollem Umfang geltend machen können.

Grundsätzlich sollten Sie zur Beweissicherung immer ein Gutachten erstellen lassen. So wird der Schaden objektiv, umfassend und vollständig für die Geltendmachung festgestellt.

Teil–/Vollkasko

Sollten Sie einen Schaden an ihrem Fahrzeug haben der aufgrund des Hergangs unter die Teilkasko- bzw. Vollkaskoversicherung fällt, sind Sie mit der Auswahl des Sachverständigen grundsätzlich an die Weisung Ihrer Versicherung gebunden. Das heißt, dass Ihre Versicherung den Sachverständigen beauftragt, bzw. Sie im Einzelfall bei einer eigenen Beauftragung diese mit Ihrerm Versicherer absprechen müssen.

Sollten Sie mit dem Gutachten Ihrer Versicherung nicht einverstanden sein, können Ihnen die Versicherungsbedingungen (etwa die AKB – Allgemeine Bedingungen der Kraftfahrzeugversicherung) die Möglichkeit zur Einleitung eines sogenannten Sachverständigenverfahrens geben. Sollten Sie sich für diesen Weg entscheiden, erstellen wir Ihnen gerne ein entsprechendes Gutachten unter Kaskogesichtspunkten.

Achtung: Das Sachverständigenverfahren ist an festgelegte Fristen gebunden!

Kontaktieren Sie uns gerne stehen wir Ihnen mit unserem Fachwissen zur Verfügung und besprechen mit ihnen den entstrechenden Leistungsumfang.

Leistungsumfang

  • Kalkulation der Reparaturkosten und Bestimmung der Reparaturdauer
  • Ermittlung der Wertminderung
  • Stellungnahme zur Wertverbesserung (Haftpflicht)
  • Stellungnahme Neu für Alt (Kasko)
  • Bestimmung des Wiederbeschaffungswertes sowie der Wiederbeschaffungsdauer unter Berücksichtigung aller wertbildenden Einflussfaktoren (z.B.Vor-/Altschaden)
  • Ermittlung der Wiederherstellungskosten
  • Festlegung anfallender Umbaukosten
  • Restwertermittlung
  • Rechnungsprüfung
  • Beurteilung der fachgerechten Instandsetzung nach erfolgter Reparatur
  • Obmann im Sachverständigenverfahren (Sachverständigenverfahren→wird vom zuständigen Amtsgericht bestimmt)

Was ist ein Bagatellschaden?

Als Bagatellschaden bezeichnet man einen auch für den Laien erkennbar geringen Schaden insbesondere an Außenteilen der Karosserie. Dies trifft je nach Rechtsprechung grundsätzlich zu bei kleineren Dellen oder Abschürfungen mit voraussichtlichen Instandsetzungskosten von Euro 500,– bis 700,– und ohne Einschränkung der Verkehrs- und Betriebssicherheit.

Dies trifft jedoch nach der Rechtsprechung etwa nicht zu, wenn am Fahrzeug versteckte Schäden nicht auszuschließen sind (z.B. Schäden an innenliegenden Teilen, Anstoß gegen Räder oder Anhängerkupplung), wenn für die Festlegung der Wertminderung oder Abzügen ein neutraler Sachverständiger benötigt wird, oder wenn die Reparaturkosten (z.B. bei älteren Fahrzeugen) bereits den Fahrzeugwert erreichen könnten (wirtschaftlicher Totalschaden). Auch bei streitiger Schadenhöhe kann ein Gutachten bereits bei geringen Reparaturkosten gerechtfertigt sein.

Im Zweifel geben wir Ihnen gerne Auskunft!